Der
Berliner Senat hatte sich von seinem Angebot, die Ferienwohnungsnutzung bis zum
30. April 2016 zu gestatten, wenn die Vermieter Ihre Wohnungen anmelden,
deutlich mehr versprochen. Nach den Informationen der Bezirke wurden nur 5965
Ferienwohnungen bis zum Ablauf der Anmeldefrist am 31. Juli 2014 angezeigt;
dies dürfte kaum die Hälfte der tatsächlich in Berlin vorhandenen
Ferienwohnungen darstellen. Obwohl einige Bezirksämter die Registrierung der
Anträge noch nicht einmal abgeschlossen haben, soll ab Herbst die Jagd auf die
illegalen Ferienwohnungsbetreiber beginnen.
Auf eine
Anfrage im Abgeordnetenhaus zum Zweckentfremdungsverbot antwortete der
Baustaatssekretär Lütke-Daldrup, dass die meisten Ferienwohnungen in den Bezirken
Mitte (1583) und Charlottenburg-Wilmersdorf (1013) angemeldet wurden, gefolgt Friedrichshain-Kreuzberg
(960) und Pankow (920). Kaum Anmeldungen gab es in Lichtenberg (62) und Spandau (83). Es werde
jedoch vermutet, dass nur etwa jede zweite Ferienwohnung angemeldet wurde,
diese nunmehr aufzuspüren und deren weitere Nutzung zu anderen als Wohnzwecken
zu unterbinden sei nun Aufgabe der Bezirke. Dafür stünden den Bezirken jedoch
nur 16 Mitarbeiter zur Verfügung: Die meisten Mitarbeiter dafür setzen die
Bezirksämter von Charlottenburg-Wilmersdorf (4), Mitte (3), Pankow (2) und
Steglitz-Zehlendorf (2) ein. In allen anderen Bezirken wird höchstens ein
Mitarbeiter dafür abgestellt. Die Bezirksämter von Marzahn-Hellersdorf und
Reinickendorf haben gar kein Personal, das sich um den Außendienst bei der Kontrolle
des Zweckentfremdungsverbots kümmert.
Tatsächlich
werden sich die Bezirksämter schwer tun, mit dieser knappen Personaldecke, dass
Zweckentfremdungsverbot durchzusetzen. Die bis 2001 in Berlin geltende alte
Zweckentfremdungsverbotsverordnung wurde immerhin von über 50 Außendienstmitarbeitern
überwacht – mit sehr hoher Effektivität! Heute werden jedoch die Bezirke bei
ihrer Jagd durch die elektronischen Medien unterstützt. Während zweckfremde
Nutzungen vor 15 Jahren meist in Form von Büros vorkamen, die nur durch
detektivische Kleinarbeit zu ermitteln waren, treten die heutigen
Ferienwohnungsbetreiber meist werbend im Internet auf. Aus gut informierten Kreisen
war zu erfahren, dass der Senat eine internetbasierte Such-Software entwickeln
lässt, die automatisch das Netz nach berliner Ferienwohnungen scannt. Dies
würde eine weitgehende Automatisierung der Jagd nach Ferienwohnungen
ermöglichen.
Nicht zu
unterschätzen ist auch die „gute alte“ Denunziation durch Mitbewohner der Häuser,
von denen sich viele durch die Feriengäste gestört fühlen. Unerwartete Hilfe
erhalten die Bezirke auch durch die Mietervereine, die sich von der Bekämpfung
der Ferienwohnungen mittelfristig eine Senkung des Mietniveaus und eine Verbesserung
des Wohnungsangebotes erhoffen und ihre Mitglieder durch Formulare zur Anzeige
möglicher Zweckfremder Wohnungsnutzer auffordern. (siehe http://www.berliner-mieterverein.de/aktuell/meldebogen-zweckentfremdung.pdf
)
Zusammengefasst
bedeutet dies: Wer in den Außenbezirken (außer Sreglitz-Zehlendorf!) eine
Ferienwohnung im eigenen Zweifamilienhaus vermietet und sich auch nicht werbend
im Internet betätigt, wird wenig zu befürchten haben. Wer am Kudamm, in Mitte
oder in Prenzelberg Ferienwohnungen vermietet und diese schillernd auf allen
bekannten Portalen anbietet, der wird in den nächsten Monaten wohl Besuch vom
Bezirksamt bekommen – oder der Bußgeldbescheid kommt direkt. Dann stehen für
jeden Einzelfall und jede einzelne Wohnung, die als Ferienwohnung vermietet
oder gewerblich genutzt wird, Bußgelder von mindestens 500 € bei leichten
Verstößen und im Regelfall 1.500 € im Raum (siehe 22.6. f. der
Ausführungsvorschriften). Für den weiteren Fall der Zuwiderhandlung verdoppelt
sich das Bußgeld, sodass gemäß 22.3. der Ausführungsvorschriften 50.000 €
möglich sind.
Natürlich
gibt es auch hier Mittel und Wege, aber dies erfordert den Gang zum
Spezialisten.
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